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Fax: 030 / 311 620 6699

 

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HINWEIS: Bei diesen Internetseiten handelt es sich nicht um ein umfassendes Verzeichnis für Rechtsanwälte, sondern um eine Homepage der Tokan & Krueger Rechtsanwaltskanzlei!

 

ÜBER UNS

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über uns und unsere Kanzlei - insbesondere über unseren beruflichen Lebensweg und die Rechtsgebiete, welche unsere Haupttätigkeitsfelder darstellen.

Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Es regelt das Streikrecht und umfasst auch in Teilen das Gewerkschaftsrecht.

 

Ausländerrecht: Das Ausländerrecht regelt das Recht der in Deutschland lebenden Migranten, vor allem das Verhältnis zum Staat und seinen Behörden. Es umfasst das Staatsangehörigkeitenrecht und ist größtenteils im Aufenthaltsgesetz  geregelt.

 

Familienrecht: Dieses Recht ist Teil des Zivilrechts, allerdings ergeben sich aus der Anwendung des FamFG einige Besonderheiten bei der rechtlichen Durchsetzung. Vom Familienrecht umfasst sind alle Gebiete, die die Beziehungen der Eltern untereinander und zu den Kindern sowie zum Staat regeln. Insbesondere wird das Familienrecht vom Prinzip des Kindeswohles getragen.

 

IT-Recht: Das Recht der Informationstechnologie umfasst Internetrecht, I-Commerce, Telekommunikationsrecht, das Lizenzrecht für Software bzw. die rechtliche Behandlung von Hardware-und Softwareverträgen.

 

Mediation: Bei der Mediation handelt es sich um eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der ein neutraler Dritter (Mediator) den Konfliktparteien mithilfe des in Phasen eingeteilten Mediationsverfahrens hilft, selbst ihre Lösungen auszuhandeln und zu vereinbaren.

 

Mietrecht:  Das Mietrecht betrifft alle Verfahren und Konflikte zwischen den Mietparteien selbst (Vermieter und Mietpartei), als auch zwischen Dritten, die vom Mietvertrag betroffen sind. Es umfasst das Betriebskostenabrechnungsrecht und das Mietvertragsrecht. Es lässt sich unterteilen in das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht und das allgemeine Mietrecht.

 

Öffentliches Recht: Das Öffentliche Recht betrifft das Über-/Unterordnungsverhältnis des Bürgers und des Staates. Es findet Anwendung bei allen Streitigkeiten mit Behörden oder dort, wo der Bürger bestimmte Ansprüche gegen den Staat durchsetzen möchte. Hierzu zählen das Baurecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Verwaltungsrecht u.a.

 

Sozialrecht: Das Sozialrecht regelt die Rechtsbziehungen der Sozialträger und der Bürger des Sozialsystems zu ihnen. Alle Klageverfahren werden vor dem Sozialgericht ausgetragen. Zu den Sozialträgern gehören: die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die Bundesarbeitsagentur, in Berlin das JobCenter und das Integrationsamt.

 

Strafrecht: Das Strafrecht regelt das Recht der Strafverfolgungsbehörden, Handlungen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, entsprechend zu ahnden. Das Strafverfahren endet mit einer Einstellung oder einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

Verkehrsrecht: Dieses Rechtsgebiet regelt die Beziehungen der Verkehrsteilnehmer untereinander, sowohl bei Verkehrsunfällen als auch bei Konflikten ohne Unfallbeteiligung. Im Verkehrsrecht spielt das Ordnungswidrigkeitenverfahren eine große Rolle.

 

Zivilrecht: In diesem Rechtsgebiet werden die vertraglichen, deliktischen und eigentumsrechtlichen Beziehungen aller  Bürger untereinander geregelt. Wichtige Gebiete sind das Kaufrecht, das Verbraucherrecht, das Mobiliarrecht und das Erbrecht.